Der Verein ist zuständig für:

  • die Definition der zu erwerbenden Berufsqualifikationen, welche an den Prüfungen von den Kandidierenden unter Beweis gestellt werden müssen;
  • das Zulassungsverfahren zur Prüfung;
  • die Inhalte der Prüfungen;
  • die Durchführung der Prüfungen;
  • die Bestimmung der Ausweise und Titel;
  • die Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der eidg. Prüfungen.

Statuten (PDF)