Der Verein ist zuständig für:
- die Definition der zu erwerbenden Berufsqualifikationen, welche an den Prüfungen von den Kandidierenden unter Beweis gestellt werden müssen;
- das Zulassungsverfahren zur Prüfung;
- die Inhalte der Prüfungen;
- die Durchführung der Prüfungen;
- die Bestimmung der Ausweise und Titel;
- die Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der eidg. Prüfungen.