Trägerschaft [epjv]
Der Verein «Trägerschaft eidgenössische Prüfungen der Mitarbeitenden im Justizvollzug» [epjv] trägt die Verantwortung für die Berufsprüfung sowie die höhere Fachprüfung für Mitarbeitende im Justizvollzug.
Der Verein «Trägerschaft eidg. Prüfungen der Mitarbeitenden im Justizvollzug» [epjv] wurde 2017 von drei Partnerorganisationen gegründet.
FES (Direktorinnen und Direktoren der Vollzugsinstitutionen im Freiheitsentzug) und KKLJV (Amtsvorsteherinnen und Amtsvorsteher der Justizvollzugsämter) verkörpern als Fachvereine die sog. «Organisationen der Arbeitswelt» (OdAs), ihre Mitglieder sind Arbeitgeber der Mitarbeitenden in den Vollzugsinstitutionen des Freiheitsentzugs.
Der dritte Partner, das SKJV (Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug), bietet die prüfungsvorbereitenden Lehrgänge «Grundausbildung» und Führungsausbildung» an, welche mit eidg. Prüfungen abgeschlossen werden können.
Der Verein, in welchem sich die drei Partner zusammengeschlossen haben, bildet die Trägerschaft für:
- die eidg. Berufsprüfung zum Erwerb des eidg. Fachausweises «Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug»
- die eidg. höhere Fachprüfung zum Erwerb des eidg. Diploms «Führungsexpertin/Führungsexperte Justizvollzug»
Beide Prüfungen stehen unter der Aufsicht des Staatssekretariats für Berufsbildung, Forschung und Innovation SBFI. Das SBFI beauftragt die Trägerschaft [epjv], für eine einheitliche, korrekte Durchführung der eidg. Prüfungen zu sorgen und die Qualität der Prüfungen zu sichern. Der Verein ist gegenüber dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI rechenschaftspflichtig.
Für das Sekretariat des Vereins [epjv] und die Organisation der eidg. Prüfungen ist die Geschäftsstelle «Prüfungswesen» zuständig, die beim SKJV angegliedert ist.
Aufgaben
Der Verein ist zuständig für:
- die Definition der zu erwerbenden Berufsqualifikationen, welche an den Prüfungen von den Kandidierenden unter Beweis gestellt werden müssen;
- das Zulassungsverfahren zur Prüfung;
- die Inhalte der Prüfungen;
- die Durchführung der Prüfungen;
- die Bestimmung der Ausweise und Titel;
- die Sicherung der Qualität und Weiterentwicklung der eidg. Prüfungen.
Gremien
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung bilden zehn Delegierte der drei Partnerorganisationen FES, KKLJV und SKJV.
Vorstand
Der von der Delegiertenversammlung gewählte Vorstand hat fünf Mitglieder.
Vorstandsmitglieder Trägerschaft epjv (PDF)
Eidg. Prüfungskommission / eidg. Qualitätssicherungskommission
Der Vorstand der Trägerschaft wählt die Mitglieder der eidg. Prüfungskommission (eidg. Berufsprüfung «Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug») und die Mitglieder der eidg. Qualitätssicherungskommission (eidg. höhere Fachprüfung «Führungsexpertin/Führungsexperte Justizvollzug»).
Die beiden Kommissionen setzen die für die Durchführung der Prüfungen zuständigen Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten ein.
Geschäftsstelle «Prüfungswesen»
Das operative Geschäft des Prüfungswesens führt die beim SKJV angegliederte, im Auftrag der Trägerschaft [epjv] tätige, Geschäftsstelle «Prüfungswesen».