Das Qualifikationsprofil «Fachfrau für Justizvollzug/Fachmann für Justizvollzug» vom 30. Oktober 2017 bildet die Grundlage für die revidierte Berufsprüfung sowie für die prüfungsvorbereitende Grundausbildung am SKJV und die Ausbildung in der Praxis. Die eidg. Berufsprüfung verfolgt einen handlungskompetenzorientierten Ansatz. Anlässlich der Prüfung geht es darum, unter Beweis zu stellen, dass die im Qualifikationsprofil definierten, für eine professionelle Berufsausübung notwendigen Kompetenzen beherrscht werden. Dabei sind Kompetenzen mehr als die Wiedergabe von erworbenem Wissen. Kompetenzen umfassen vielmehr verschiedene Anteile: neben Wissen und Verstehen auch konkretes Können sowie entsprechende Einstellungen, Werte und Motivationen.

Wer die eidg. Berufsprüfung besteht, erhält den eidg. Fachausweis und darf den geschützten Titel «Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug» tragen.

Der mit einem erfolgreichen Abschluss der Berufsprüfung erworbene Fachausweis bietet folgende Vorteile:

  • Eidg. Anerkennung
  • Eingliederung der Ausbildung bzw. Prüfung ins nationale Bildungssystem (höhere Berufsbildung im Bereich Tertiär B) und in den nationalen Qualifikationsrahmen
  • Bestätigung, dass die Grundkompetenzen gemäss Qualifikationsprofil erworben worden sind
  • Möglichkeit, als qualifizierte «Fachfrau/qualifizierter Fachmann für Justizvollzug» in einer Institution des Freiheitsentzugs tätig zu sein
  • erhöhte berufliche Flexibilität innerhalb der Einrichtungen des Freiheitsentzugs
  • Zugang zur Führungsausbildung und zur höheren Fachprüfung für Personen, welche in einer Institution des Freiheitsentzugs eine Führungsfunktion übernommen haben.