Reguläre Berufsprüfung

Zur Prüfung wird gemäss Art. 3.3.1 der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung «Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug» vom 04. Oktober 2018 zugelassen, wer

  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), eine Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügt; und
  • zum Zeitpunkt der eidg. Berufsprüfung mindestens 2.5 Jahre einschlägige Berufserfahrung im Freiheitsentzug vorweisen kann; und
  • in den letzten fünf Jahren einen von der Prüfungskommission anerkannten Lehrgang (inkl. der praktischen Ausbildung in einer Institution des Freiheitsentzugs während mind. 2 Jahren) erfolgreich absolviert hat oder auf andere Weise die Handlungskompetenzen nach Ziff. 1.22 erworben hat.

Über Gleichwertigkeitsfragen entscheidet die Prüfungskommission.

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