Zur Prüfung wird gemäss Art. 3.31 der Prüfungsordnung über die eidg. höhere Fachprüfung "Führungsexpertin/Führungsexperte Justizvollzug" vom 19. August 2019 zugelassen, wer über einen Fachausweis als Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug oder einen anderen Abschluss auf Tertiärstufe und gleichwertige Kenntnisse im Bereich des Freiheitsentzuges verfügt; und zum Zeitpunkt der höheren Fachprüfung seit mindestens 18 Monaten als Führungsperson in einer Vollzugseinrichtung des Freiheitsentzugs tätig ist; und über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Über Gleichwertigkeitsfragen entscheidet die Qualitätssicherungskommission.
Bei Unklarheiten über die Prüfungszulassung